Staatliche Regelung:

Die Rechtslage im Bezug auf "therapeutisches Klonen" und "reproduktives Klonen" tendiert von Land zu Land:

Australien: In Australien gelten verschiedene Regelungen. In Westaustralien darf in den ersten vierzehn Tagen nach der Befruchtung eines Embryos gefoscht werden. Die anderen Gebiete von Australien haben strengere Regelungen.

China, Singapur, Südkorea: Diese Länder sind in der Klonforschung ziemlich weit. In Südkorea und Singapur, aber auch in China investieren die Regierungen riesige Summen, um die Klonforschung voranzutreiben. Therapeutisches Klonen ist erlaubt.

Deutschland:

Es ist unter anderem nicht erlaubt:

- Eine Eizelle künstlich zu befruchten wenn es nicht dem Zweck dient, eine Schwangerschaft bei der Frau beizuführern, von der die Eizelle entnommen wurde.

- Künstlich zu bewirken, dass eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle eindringt.

Ein Absatz im ESchG (Embryonenschutzgesetz) besagt: "Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das bedeutet, dass therapeutisches Klonen und reproduktives Klonen nicht angewandt werden darf.

Finnland: Reproduktives und therapeutisches Klonen sind verboten. Seit 1999 ist die Forschung an Embryonen bis zum 14. Tag gesetzlich erlaubt, Embryonen können bis zu 15 Jahre lang eingefroren werden. Ihre Herstellung zu reinen Forschungszwecken ist verboten.

Frankreich: In Frankreich ist reproduktives Klonen verboten. Seit 1994 ist die Embryonenforschung nur unter Auflagen erlaubt: Sie muss fortpflanzungsmedizinischen Zwecken dienen und die Herstellung von Embryonen darf nur zu Fortpflanzungszwecken erfolgen. Es wird debattiert, ob aus überzähligen Embryonen Stammzellen gewonnen und therapeutisches Klonen erlaubt werden sollen.

Großbritannien: Großbritannien ist gegenüber Klonforschung ein großzügiges Land. Dort ist das therapeutische Klonen erlaubt, das reproduktive Klonen jedoch seit 2001 verboten. Forscher dürfen während den ersten viehrzehn Lebenstagen mit menschlichen Embryonen forschen.

Irland: Die Forschung an Embryonen ist verboten und somit auch das therapeutische und reproduktive Klonen.

Italien: Klonen wird abgelehnt. Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen, dafür werden Klonen die Vorgaben des Nationalen Bioethik-Komitees angewendet.

Österreich: Das österreichische Gesetz zur reproduktiven Medizin besagt, dass Zellen mit Entwicklungspotenzial und Embryonen ausschließlich zu Fortpflanzungszwecken verwendet werden dürfen.

Schweiz: Ein Artikel in der Bundesverfassung besagt: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Eizellen und Embryonen sind unzulässig." Demnach sind alle Arten von Klonen nicht erlaubt.

   

 


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